Neue Entscheidung zur EU-weiten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat
Eine Koalition von acht Unternehmen hat einen Antrag auf die Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat gestellt. Nachdem alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen wurden, begann ein umfangreiches Verfahren, an dem die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und alle Mitgliedstaaten beteiligt waren.
Im Juni 2021 übersandten Behörden aus den Niederlanden, Frankreich, Ungarn und Schweden einen Entwurf des Bewertungsberichts über den Wirkstoff an die EFSA, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten. Im Herbst desselben Jahres kamen außergewöhnlich viele Kommentare bei den Konsultationen der EFSA ein, was zu einer Verlängerung der Genehmigungsdauer führte, um weitere Verfahrensschritte zu ermöglichen.
Am 6. Juli 2023 übermittelte die EFSA ihren Bericht mit den Schlussfolgerungen zur Genehmigungsfähigkeit des Wirkstoffs an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten. In ihrer Bewertung wies die EFSA darauf hin, dass keine eindeutigen Schlussfolgerungen bezüglich der Risiken von Glyphosat für die Artenvielfalt möglich seien.
Nachdem weder der SCoPAFF noch der Berufungsausschuss die erforderliche Mehrheit für die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat erreichten, entschied die EU-Kommission allein über die Wiedergenehmigung. Am 28. November 2023 veröffentlichte sie die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um 10 Jahre bis zum 15. Dezember 2033.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) kritisiert die erneute Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene, da die Auswirkungen auf die Biodiversität nicht ausreichend berücksichtigt würden. Das BMEL plant daher, die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anzupassen.
Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) schloss nach einer eingehenden wissenschaftlichen Bewertung des Wirkstoffs Glyphosat im Mai 2022, dass die bestehenden Einstufungen für Glyphosat beibehalten werden sollten. Der Wirkstoff gilt demnach als Substanz, die schwere Augenschäden verursacht und für Wasserlebewesen toxisch mit langanhaltender Wirkung ist.
Diese Entwicklung hat große Auswirkungen auf die nationale Ebene, da das vollständige nationale Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 europarechtswidrig ist. Das BMEL wird die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anpassen, um dieser Entscheidung Rechnung zu tragen.
Das BMEL sieht die erneute Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene kritisch und als nicht gerechtfertigt an, da die Auswirkungen auf die Biodiversität nicht ausreichend berücksichtigt werden.
In Anbetracht der weitreichenden Konsequenzen dieser Entscheidung ist es wichtig, dass Landwirte und andere Interessengruppen sich über die Änderungen informieren und sich aktiv an der Diskussion beteiligen. Wir werden das Thema weiterhin verfolgen und Sie über aktuelle Entwicklungen informieren. Bleiben Sie auf dem Laufenden und beteiligen Sie sich an der Diskussion.