Finanzhilfen gegen Diskriminierung: Bewerbungen bis 17. Januar 2024 möglich Finanzhilfen gegen Diskriminierung: Bewerbungen bis 17. Januar 2024 möglich

Finanzhilfen gegen Diskriminierung: Bewerbungen bis 17. Januar 2024 möglich


Verlängerte Bewerbungsfrist für das Diskriminierungs-Finanzhilfe-Programm bis zum 17. Januar 2024

Aufgrund mehrerer Umstände am Samstag, den 13. Januar 2024, einschließlich schwerer Wintereinbrüche im Mittleren Westen, die einige Antragsteller daran gehindert haben könnten, regionale Programmstellen zu erreichen, sowie einer kurzzeitigen Unterbrechung der Online-Einreichungsplattform am Abend, wird das Diskriminierungs-Finanzhilfe-Programm Anträge noch bis zum 17. Januar 2024 akzeptieren. Seit der sechsmonatigen Bewerbungsphase wurden bereits Zehntausende von Anträgen per Post, online und in regionalen Programmbüros übermittelt. Um sicherzustellen, dass alle verbleibenden Antragsteller ihre Anträge vollständig einreichen können, wird die Bewerbungsannahme noch zwei volle Arbeitstage nach dem Martin Luther King-Jr.-Feiertag fortgeführt.

Es gibt drei Möglichkeiten zur Einreichung eines Antrags, jeweils bis zu den folgenden Fristen:

– Anträge, die per Post (einschließlich Expresspost) eingereicht werden, müssen bis spätestens 17. Januar 2024 postgestempelt sein.
– Persönlich in einer regionalen Diskriminierungs-Finanzhilfe-Programmstelle eingereichte Anträge müssen bis spätestens 20 Uhr Ortszeit am 17. Januar 2024 eingegangen sein.
– Online eingereichte Anträge müssen (nicht nur begonnen) bis spätestens Mitternacht PST am 17. Januar 2024 / 3 Uhr EST am 18. Januar 2024 eingereicht werden. Online-Einreichungen müssen das Website-Portal nutzen – per E-Mail eingegangene Anträge und unterstützende Dokumente können nicht berücksichtigt werden.

Alle Fristen sind verbindlich. Die vollständige Liste der Büros und deren Öffnungszeiten sowie FAQs und andere Programminformationen finden Sie auf 22007apply.gov. Die Bewerbung für dieses Programm ist kostenfrei und kostenfreie technische Unterstützung verfügbar. Das Programm-Callcenter, erreichbar unter 1-800-721-0970, ist am Sonntag, den 14. Januar, und am Dienstag, den 16. Januar, von 8 Uhr EST bis 20 Uhr PST geöffnet. Aufgrund des Bundesfeiertags bleibt es am Montag, den 15. Januar, geschlossen. Am Mittwoch, den 17. Januar, sind die Öffnungszeiten von 8 Uhr EST bis Mitternacht PST erweitert, um die Online-Bewerbungseinreichung zu unterstützen.

Entsprechend der vorherigen Planungen bleibt das Callcenter des Programms auch nach der Auszahlung der Programmgelder weiterhin geöffnet – sieben Tage die Woche (außer an Bundesfeiertagen) und danach werktags bis zum 18. Februar 2024. Alle Kundenbüros werden ab dem 18. Januar 2024 geschlossen sein.

Zur Erinnerung: Im Rahmen dieses Programms kann ein Diskriminierungsvorwurf auf unterschiedliche Behandlungen aufgrund von Rasse, nationaler Herkunft oder Ethnizität (einschließlich Mitgliedschaft in einem Ureinwohnerstamm), Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion, Alter, Ehestatus, Behinderung oder Vergeltungsmaßnahmen für vorherige Aktivitäten im Bereich der Bürgerrechte basieren. Die Informationen, die im Antragsformular eingereicht werden, sind die einzigen Anforderungen für dieses Programm. Unvollständige Anträge werden auf der Grundlage der enthaltenen Informationen bewertet. Es gibt keine Anhörungen, Rechtsmittel oder andere Prozesse, um sich für dieses Programm zu bewerben. Potenzielle Antragsteller werden ermutigt, sich rechtzeitig vor der Frist zu bewerben, um Zeit für die Klärung von Fragen zum Antrag zu haben.

Die USDA ist ein Anbieter, Arbeitgeber und Kreditgeber mit gleichen Chancen.



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