Vorzeitige Einreichung von Anträgen für den neuen Inklusionsgeld (ADI)
Der Start für die Anträge auf das neue Inklusionsgeld (ADI) wurde vorgezogen. Statt wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2024, dem Inkrafttreten der neuen Maßnahme. Die Zahlen sprechen für sich: Bereits am ersten Tag wurden um 13 Uhr 106.604 Anträge auf das Inklusionsgeld über das neue Informationssystem für soziale und berufliche Inklusion (Siisl) gestellt. Die Gewerkschaften reichen 56.578 Anträge ein, die verbleibenden 50.026 stammen von Bürgerprofilen. Dieser Zuschuss wird das alte Bürgergeld ersetzen, da fast alle Anträge, nämlich 96.192, von Familien stammen, die bereits Bürgergeld beziehen. Die Leistung ist speziell für Familien vorgesehen, die mindestens eine Person mit Behinderung, Minderjährige, über 60-Jährige oder benachteiligte Personen beinhalten.
Das ADI ist eine nationale Maßnahme zur Bekämpfung von Armut, Schwäche und sozialer Ausgrenzung der schwächsten Bevölkerungsgruppen durch soziale Eingliederung, Ausbildung, Arbeit und aktive Arbeitsmarktpolitik. Es soll sowohl wirtschaftliche als auch soziale und berufliche Inklusion ermöglichen und ist an einen Mitteltest und die Teilnahme an einem personalisierten Aktivierungs- und Integrationsplan gebunden.
Die gute Nachricht ist, dass diese vorzeitige Einreichung der Anträge eine Zahlung des Geldes bereits Ende Januar ermöglicht und somit die individuellen Bedürfnisse der Schwächsten schützt und eine schnellere soziale und berufliche Integration gewährleistet.
Am 16. Dezember wurde das neue Dekret des Arbeits- und Sozialministeriums in Bezug auf das neue „Inklusionsgeld“ in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht, wodurch die vollständige Anwendung des D.L. für Arbeit erreicht wurde. Dieser hat dem Ministerium die Festlegung der Modalitäten für die Beantragung des Inklusionsgeldes (ADI), die Unterzeichnung des digitalen Aktivierungsplans (Pad), des Integrationsplans und des personalisierten Dienstplans übertragen, nach Anhörung des Datenschutzbeauftragten und der Anpal, nach vorheriger Einigung im Rahmen der Einheitskonferenz.
Darüber hinaus hat Inps die Modalitäten für die Einreichung von ADI-Anträgen auf ihrer Website erläutert, bei der der Antragsteller sich beim Siisl anmelden und den Pad der Familie unterzeichnen muss.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen beginnt die ADI-Zulage mit dem nächsten Monat nach Unterzeichnung des Pads und ist an die Teilnahme an einem personalisierten Plan zur sozialen und beruflichen Inklusion gebunden. Nur in den anfänglichen Fällen, bei denen der Pad bis Januar 2024 unterzeichnet wurde, wird die Leistung ab Januar 2024 gewährt.
Mit ADI ändern sich auch die Zahlungsmethoden der Leistung. Im Gegensatz zur bereits heute für das Sfl, das per Überweisung bezahlt wird, wird ADI über die von Poste Italiane ausgegebene Inklusionskarte ausgezahlt.
Der maximal jährlich auszahlbare Betrag beträgt 6.000 Euro, der je nach Familienzusammensetzung und Wohnbedürfnissen erhöht werden kann. In Bezug auf die Leistungsdauer sei daran erinnert, dass die Zulage für maximal 18 Monate gezahlt wird und nach einem Monat Aussetzung um ein weiteres Jahr verlängert werden kann.
Um die Leistung zu erhalten, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Isee vorliegen und in jedem Fall hängt die Zahlung von der Bewertung der Bedürfnisse der Familie ab.