Neue Etikettierungsregeln für Wein ab dem 8. Dezember 2023: Was sich ändert
Das Inkrafttreten des neuen EU-Regelwerks für die Etikettierung von Wein steht kurz bevor. Ab dem 8. Dezember 2023 müssen Weine zusätzliche Informationen auf dem Etikett tragen, darunter eine Nährwertdeklaration und die Liste der Zutaten. Insbesondere betrifft dies auch dealkoholisierte Weine und Produkte mit einem Alkoholgehalt von weniger als 10 %. Ursprünglich sollte die Befreiung von den neuen Kennzeichnungspflichten nur für Weine gelten, die vor dem 8. Dezember 2023 produziert und etikettiert wurden. Doch es wurde eine Änderung erwirkt, die es nun ermöglicht, dass Weine, die vor diesem Datum produziert, aber nicht etikettiert wurden, von der Etikettierungspflicht befreit sind. Die Nährwertdeklaration kann in diesen Fällen auf den Energiegehalt beschränkt und die vollständige Nährwertdeklaration sowie die Zutatenliste elektronisch über einen QR-Code zugänglich gemacht werden.
Jedoch hat die Europäische Kommission kürzlich eine Mitteilung veröffentlicht, die trotz der erwirkten Änderung keine Ausnahme für bestimmte Weinarten wie Schaumweine, Perlweine, Likörweine und aromatisierte Weinprodukte vorsieht, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden. Diese Weine unterliegen also weiterhin den neuen Etikettierungspflichten.
Zudem sind die Vorgaben zur digitalen Kennzeichnung strenger geworden. Der QR-Code muss eindeutig auf den Inhalt der bereitgestellten Informationen verweisen. Allgemeine Begriffe oder Symbole reichen nicht aus, um den Anforderungen zu genügen. Dies stellt die Weinproduzenten vor zusätzliche Herausforderungen, die erst kurz vor Inkrafttreten der Regelung kommuniziert wurden.
Die Informationen der zuständigen Behörden bieten Klarstellungen und Anleitungen für Produzenten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Etikettierungsvorschriften entsprechen. Allerdings zeigt sich Unverständnis und Enttäuschung über die kurzfristige Kommunikation seitens der Europäischen Kommission. Es bleibt zu hoffen, dass die Produzenten genügend Zeit haben werden, um die neuen Vorgaben umzusetzen, während gleichzeitig die Verbraucher weiterhin ordnungsgemäß informiert werden.
Jedem, der Fragen zur korrekten Auslegung der Vorschriften hat, wird empfohlen, sich an die zuständigen Stellen zu wenden, um alle notwendigen Informationen zu erhalten.