„Finanzielle Unterstützung für italienische Firmen zur Innovation und Verbesserung“
In Italien können Firmen aus den Bereichen Industrie, Agrarindustrie, Handwerk und Dienstleistungen sowie Forschungszentren seit dem 7. Februar Anträge für finanzielle Unterstützung im Rahmen der Maßnahme „Unternehmerische Entdeckung“ stellen. Darauf weist das italienische Ministerium für Unternehmen und Made in Italy hin.
Die Fördermittel richten sich an klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in den Regionen Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien. Sie zielen darauf ab, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu unterstützen. Hierfür steht ein Budget von 300 Millionen Euro zur Verfügung, das aus dem Programm „Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit für die grüne und digitale Transition 2021-2027“ stammt. 60% dieser Mittel sind für Projekte von KMUs und Unternehmensnetzwerken vorgesehen, 25% hiervon wiederum sind für Mikro- und Kleinunternehmen reserviert.
Die Unterstützung besteht in zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 50% der Kosten und Ausgaben und in direkten Zuschüssen, die sich nach der Unternehmensgröße richten: 35% für kleine, 30% für mittlere und 25% für große Unternehmen.
Die geförderten Projekte, deren Wert zwischen 1 und 5 Millionen Euro liegen sollte und die eine Laufzeit von mindestens 18 und höchstens 36 Monaten haben sollten, müssen sich auf industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung fokussieren. Dabei geht es um die Realisierung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen oder die Verbesserung bestehender.
Das Ministerium legt Wert darauf, dass die Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Zusammenarbeit durchgeführt werden. Dabei haben die Antragsteller zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich um ein gemeinsames Projekt, bei dem höchstens drei Antragsteller beteiligt sind, einschließlich des federführenden Unternehmens. Mindestens ein Mikro-, Klein- oder Mittelunternehmen muss unter den Antragstellern sein, wobei jeder Antragsteller mindestens 10% der zuschussfähigen Kosten tragen muss. Alternativ kann ein Mikro-, Klein- oder Mittelunternehmen ein Projekt durchführen, an dem ein oder mehrere externe, von dem Unternehmen unabhängige Organisationen beteiligt sind. Diese externen Beteiligten müssen mindestens 10% der gesamten zuschussfähigen Projektkosten beisteuern.
Die Anträge müssen online eingereicht werden, und seit dem 24. Januar steht ein Online-Verfahren zur Vorbereitung der Anträge zur Verfügung.