Angesichts der anhaltenden Agrarkrise fordert der landwirtschaftliche Hauptverband FNSEA, vertreten durch den Spezialverband Confédération générale des betteraviers (CGB), die Rückkehr zu einem Insektizid, das lange als „Bienentöter“ galt: Acetamiprid. Diese Chemikalie aus der Familie der Neonicotinoide ist seit 2016 in Frankreich verboten.
Die Agrarvertreter argumentieren, dass deutsche Bauern dieses Mittel immer noch zur Bekämpfung von Blattläusen in Zuckerrüben einsetzen dürfen. Für die CGB ist dies ein Beispiel für die „Übererfüllung“ von Richtlinien, da Frankreich die Neonicotinoide verboten hat, bevor es seine Nachbarn taten. Die CGB kritisiert, dass der Sektor nach dem Verbot der Verwendung von mit Acetamiprid angereicherten Saatgut Ende 2022 in Europa unvorbereitet war, obwohl dies in Frankreich die einzige noch erlaubte Ausnahmeregelung war.
Die Entscheidung zur Umkehrung umstrittener umweltpolitischer Entscheidungen wurde ebenfalls thematisiert. Arnaud Rousseau, Präsident der FNSEA, betonte vor Journalisten, dass der Verband das Prinzip der nicht rückläufigen Umweltpolitik hinterfragen möchte. Dabei verwies er ausdrücklich auf das Beispiel der Neonicotinoide.
Das langfristige Ziel der Europäischen Union ist die komplette Abschaffung aller Neonicotinoide. Der französische Landwirtschaftsminister betonte auf einer Pressekonferenz zur Vorstellung der Landwirtschaftsmesse 2024, dass es wenig sinnvoll sei, ständig zwischen Verboten und Genehmigungen hin- und herzuschwenken.
Stattdessen liegt der Fokus auf der Suche nach Alternativen. Dazu gehören auch Forderungen nach der Wiedereinführung anderer verbotener Insektizide, obwohl ihre Toxizität nachgewiesen ist. Der Minister betonte, dass niemand behaupten könne, als krebserregend eingestufte Substanzen seien plötzlich harmlos. Daher sei bei solchen Themen Zurückhaltung angebracht.