Kennzeichnungspflicht: Herkunftsland auf Honiggläsern Kennzeichnungspflicht: Herkunftsland auf Honiggläsern

Kennzeichnungspflicht: Herkunftsland auf Honiggläsern


Neue Bestimmungen für die Bezeichnung und Kennzeichnung von Frühstücksprodukten wie Honig, Fruchtsäfte und Konfitüren wurden von den Mitgliedsstaaten und Vertretern des Europäischen Parlaments in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch beschlossen. Ziel ist es, Verbraucher besser zu informieren.

Der Fall des Honigs ist besonders besorgniserregend: Eine Untersuchung der Europäischen Kommission, die im März 2023 veröffentlicht wurde, zeigte, dass von 320 Proben importierten Honigs in der EU, die kürzlich kontrolliert wurden, etwa 46% stark verdächtigt wurden, gegen EU-Regeln zu verstoßen. Dies geschah insbesondere durch die Zugabe von Zuckerwasser, um die Produktionskosten zu senken.

Rund 74% der Honige aus China wurden als verdächtig eingestuft, ebenso wie fast alle importierten Honige aus der Türkei und alle aus Großbritannien, wo sie aus verschiedenen Herkunftsländern zusammengesetzt waren. Die neue Gesetzgebung verpflichtet dazu, detaillierte Angaben zum Herkunftsland oder zu den Herkunftsländern auf den Etiketten zu machen, anstatt nur den Hinweis auf eine „Produktion in der EU“ oder „außerhalb der EU“ zu geben.

Die Angaben zu den vier Hauptländern der Herkunft müssen zudem in Prozent angegeben werden und wenn diese vier Ländern nicht mindestens die Hälfte des Produkts ausmachen, muss dieses ebenso angegeben werden. Darüber hinaus wird die Kommission aufgefordert, einen „einheitlichen Identifizierungscode“ vorzuschlagen, so dass der Honig bis zu den Imkern zurückverfolgt werden kann.

Was Fruchtsäfte, Konfitüren oder Maronieren betrifft, wird Brüssel in drei Jahren die Notwendigkeit bewerten, eine ähnliche Herkunftslandtransparenzpflicht aufzuerlegen oder nicht. Im Gegenzug erhält der Text bereits klare Informationen zur Zuckerzufuhr durch Fruchtsäfte und die Einsatzmengen von Früchten bei der Herstellung von Konfitüren oder Marmeladen.

Bevor die Gesetzgebung in Kraft tritt, müssen noch förmliche Zustimmungen vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten eingeholt werden.



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