Alles Wissenswerte über Direktzahlungen der EU-Agrarförderung
Direktzahlungen sind von entscheidender Bedeutung für die EU-Agrarförderung und bilden das Kernstück der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Landwirtschaftliche Betriebe, die bestimmte Anforderungen erfüllen, erhalten mit diesem Instrument eine Einkommens- und Risikoabsicherung unabhängig von ihrer Produktion. Neben dieser Grundzahlung können zusätzliche Direktzahlungen für zusätzliche Leistungen gewährt werden. Die nachhaltige Förderung der landwirtschaftlichen Produktion steht dabei im Vordergrund.
Mit der Einführung eines neuen Fördersystems im Jahr 2023 hat sich auch die Gestaltung der Direktzahlungen verändert. Der nationale Strategieplan Deutschlands wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und bildet die Basis für die landwirtschaftlichen Zahlungen ab dem Jahr 2023. Insgesamt sind 12 Maßnahmen im Bereich der Direktzahlungen vorgesehen, die in erster Linie die Einkommensstützung für Landwirte sicherstellen sollen.
Zu den Maßnahmen gehören die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit, die Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit sowie die Junglandwirte-Einkommensstützung. Des Weiteren sind spezielle Zahlungen für Mutterschafe, Mutterziegen und Mutterkühe vorgesehen, um die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte zu fördern.
Ein weiterer Aspekt der GAP, der in der Förderperiode 2023 bis 2027 eine wichtige Rolle spielt, sind die Öko-Regelungen. Diese bilden gemeinsam mit der Konditionalität und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule die sogenannte Grüne Architektur der GAP. Die Teilnahme an den Öko-Regelungen ist freiwillig und kann jährlich neu beantragt werden. Dabei können Landwirte bestimmte Umwelt- und Klimaleistungen, die über die Konditionalität hinausgehen, honorieren lassen.
Es stehen rund eine Milliarde Euro jährlich für die Öko-Regelungen zur Verfügung. Zu den möglichen Maßnahmen zählen unter anderem die Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität, der Anbau vielfältiger Kulturen sowie die Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
Die Rechtsgrundlagen für die Direktzahlungen der GAP sind in verschiedenen EU-Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie in delegierten und Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission festgelegt. Auch nationale Gesetze und Rechtsverordnungen spielen eine wichtige Rolle.
Mit den neuen Direktzahlungen und den Öko-Regelungen wird die nachhaltige und zukunftsfähige Ausrichtung der EU-Agrarförderung deutlich. Landwirte haben die Möglichkeit, durch die Erfüllung verschiedener Maßnahmen zusätzliche Zahlungen zu erhalten und aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen. Weitere Informationen zu den Direktzahlungen und den Öko-Regelungen finden sich auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.