Die Evaluierung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) im Jahr 2018 hat wesentliche Erkenntnisse über den verantwortungsvollen Einsatz von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von Fluorchinolonen in der Veterinärmedizin geliefert. Die Verordnung, die am 1. März 2018 in Kraft getreten ist, bringt wichtige Neuerungen im nationalen Tierarzneimittelrecht mit sich. Insbesondere das Umwidmungsverbot für bestimmte antibiotische Tierarzneimittel, die von kritisch wichtiger Bedeutung für die Humanmedizin sind, sowie die Einführung von Antibiogrammpflichten bei der Anwendung von antibiotischen Tierarzneimitteln bei Tieren in bestimmten Behandlungsfällen gehören zu den zentralen Regelungen.
Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Deutschen Antibiotikaresistenz-Strategie (DART 2020) der Bundesregierung, die das Ziel verfolgt, die Entstehung und Ausbreitung von antimikrobiellen Resistenzen und antibiotikaresistenten Mikroorganismen in Deutschland zu reduzieren. Die Evaluierung hat gezeigt, dass die implementierten Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des verantwortungsvollen Einsatzes von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation sowie von Fluorchinolonen in der Veterinärmedizin beigetragen haben.
Der Evaluierungsbericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Zweiten Verordnung zur Änderung der TÄHAV kann hier heruntergeladen werden. Dort finden sich detaillierte Informationen über die Ergebnisse der Evaluierung.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der TÄHAV und deren Evaluierung sind wichtige Schritte im Sinne der Tiergesundheit und des verantwortungsvollen Umgangs mit antibiotischen Tierarzneimitteln. Die Maßnahmen tragen dazu bei, die negativen Auswirkungen von Antibiotikaresistenzen zu reduzieren und die Gesundheit von Tieren und Menschen zu schützen.
Veröffentlicht am 29. Dezember 2023 im Format Aktuelles.