Regierungsunterstützungen – Ein Überblick über staatliche Finanzhilfen Regierungsunterstützungen – Ein Überblick über staatliche Finanzhilfen

Regierungsunterstützungen – Ein Überblick über staatliche Finanzhilfen


Staatliche Beihilfen in der Europäischen Union: Ein kompakter Leitfaden

Finanzielle Unterstützungen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen kommen in unterschiedlichen Formen vor. Zu nennen sind hier unter anderem direkte finanzielle Subventionen, Schuldenverzichte, die Gewährung von Darlehen zu günstigen Konditionen, aber auch Steuervorteile oder die Zurverfügungstellung von Grundstücken sowie Waren und Dienstleistungen zu bevorzugten Konditionen.

Trotz ihres offenbar positiven Charakters sind staatliche Beihilfen in der EU geregelt. Die Rechtsgrundlage ist Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Generell sind staatliche Beihilfen zwar verboten, da sie bestimmte Unternehmen, Branchen oder Industrien gegenüber ihren Mitbewerbern begünstigen könnten, was das freie Wettbewerbsgefüge im europäischen Binnenmarkt eventuell verzerren könnte. Allerdings erlaubt das EU-Beihilferecht auch Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot. Diese Ausnahmen sind in den Artikeln 107 Absatz 2 und 3 AEUV festgelegt.

Dazu gehören beispielsweise Beihilfen im sozialen Bereich an Einzelverbraucher, Katastrophenhilfen und speziell für Deutschland auch Beihilfen aufgrund seiner Teilung. Darüber hinaus umfassen die Ausnahmen auch solche Beihilfen, die als vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt angesehen werden können, wie zum Beispiel „Regionalbeihilfen“, „Strukturfonds“ oder „Gemeinschaftsinitiativen“. Für alle staatlichen Beihilfen besteht jedoch eine Anmeldepflicht bei der Kommission, bevor sie gewährt werden können.

Speziell im Agrar-, Fischerei- und Forstsektor hat die EU-Kommission eine Reihe von spezifischen Regelungen entwickelt, die bei der Überprüfung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt Anwendung finden. Bevor staatliche Beihilfen gewährt werden können, müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten diese Beihilfen bei der Europäischen Kommission zur Prüfung auf Vereinbarkeit anmelden. Letztendlich beurteilt die Kommission, ob der positive Effekt einer solchen Beihilfe die festgestellten negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen überwiegt.

Staatliche Beihilfen sind ein komplexes Thema und es ist entscheidend, sich vorab gründlich zu informieren, bevor man sie in Anspruch nimmt. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen dabei hilft, die Grundlagen der Regeln zu verstehen. Wenn Sie mehr wissen möchten, finden Sie weitergehende Informationen bei der Europäischen Kommission und bei den zuständigen nationalen Behörden. Ansonsten steht Ihnen unser Newsletter zur Verfügung, der Sie auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen hält.



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