Grundzüge des Bundesprogramms zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten
In Deutschland wird ein Konzept zur Zukunftsfestigung der Tierzucht verfolgt. Ein wichtiger Teil davon ist das Bundesprogramm zur Förderung der Umgestaltung tierzuchtbetreibender Betriebe. Dieses Programm zielt darauf ab, Investitionen in besonders tierfreundliche Tierställe und die anhaltenden Zusatzkosten einer besonders tier- und umweltfreundlichen Produktionsweise zu unterstützen. Landwirtinnen und Landwirten möchten wir die notwendige Planungssicherheit geben.
Über das geplante Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen sollen sowohl tiergerechtere Neubauten und Umbauten von Stallungen (Zugang zu Außenklima, Freilauf oder Bio) subventioniert werden – dies betrifft also eine investive Förderung. Zudem sollen die laufenden Zusatzkosten teilweise ausgeglichen werden, welche höhere Tierzuchtstandards mit sich bringen.
Zunächst konzentriert sich das Bundesprogramm auf die Schweinezucht und wird für Sauen, Ferkel und Mastschweine angeboten. Besonders relevant ist die Sicherstellung der nötigen Planungssicherheit für die Betriebe, weshalb die Förderlaufzeit sieben Jahre beträgt. Aus rechtlichen Gründen der Europäischen Union ist eine längere Förderlaufzeit nicht möglich.
Für den Umbau der Tierzucht sind zunächst eine Milliarde Euro als wichtige Anschubfinanzierung vorgesehen. Dies ist ein noch nie da gewesenes Engagement jeder vorangegangenen Bundesregierung für die nachhaltige Umgestaltung der Tierzucht. Mit dem Bundesprogramm wollen wir den Betrieben, die Tiere halten, eine Perspektive für die Zukunft bieten und einen wichtigen Baustein für den erforderlichen Umbau der Tierzucht setzen.
Im Januar hat die Europäische Kommission mit einer Pressemitteilung informiert, dass sie die von Deutschland gemeldeten Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt hat. Vorgesehen sind folgende Förderungsprinzipien:
Bei der investiven Förderung wird die Förderung für neue oder umgebaute Ställe je nach Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro – erhält in Zukunft eine Förderung von 60 Prozent der Gesamtbausumme. Für weiterführende Investitionen bis zwei Millionen Euro sollen 50 Prozent der Kosten gefördert werden, die weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro mit 30 Prozent. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Stall tier- und umweltgerecht konzipiert ist, beispielsweise mehr Platz bietet und den Schweinen Zugang zum Freien oder zum Freilauf ermöglicht.
Bei der Förderung der laufenden Mehrkosten werden die besonders artgerechte und umweltfreundlichere Haltung von Tieren, welche höhere laufende Kosten verursacht, ebenfalls mit der Bundesförderung unterstützt. Jede Sau und die jeweils im gleichen Jahr produzierten Ferkel oder Mastschweine sollten förderbar sein. Die Förderung soll je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt sein: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüber hinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.
Dies bedeutet jedoch keine Bestandsbegrenzung, sondern lediglich eine Höchstgrenze für die Förderung.