Fischer zieht gegen Rügener LNG-Terminal vor Gericht
Der Rüganer Fischer Jürgen Kuse hat beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Klage und Eilantrag gegen die Hafenerweiterung des Hafens Mukran für das geplante LNG-Terminal eingereicht. In den Verwaltungsstreitverfahren „Kuse ./. Bundesrepublik Deutschland“ geht der Fischer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (GDWS) vor, der die Vertiefung der Fahrrinne auf gut zwei Kilometern und damit den Zugang zum geplanten LNG-Terminal schafft.
Jürgen Kuse, der in fünfter Generation in den Küstengewässern vor Binz fischt und sowohl Heringe als auch Grundfische wie Flunder und Scholle fängt, fühlt sich von den Antragsverfahren des LNG-Terminals völlig übergangen. Daher sieht er sich gezwungen, dagegen vor Gericht zu ziehen.
Rechtsanwalt Dr. Fabian Schwartz (Berlin) vertritt Fischer Kuse vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald und argumentiert, dass der vorliegende Planfeststellungsbeschluss grob gegen Verfahrensrecht verstoße. Wesentliche Teile der betroffenen Öffentlichkeit, wie die Fischer, seien unzureichend am Verfahren beteiligt worden. Zudem sei die Öffentlichkeitsbeteiligung fehlerhaft verlaufen und wesentliche Umweltauswirkungen seien nicht angemessen berücksichtigt worden.
Insgesamt leidet der Planfeststellungsbeschluss an schweren Verfahrensfehlern und blendet die Belange der Fischerei aus. Der Fischer Kuse darf zuversichtlich sein, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Arbeiten im Hafen von Mukran unverzüglich stoppt und den Planfeststellungsbeschluss aufhebt.
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