Der Schutz unserer Wasserressourcen durch Stärkung des Verursacherprinzips
Die Landwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz unserer natürlichen Ressourcen, insbesondere unserer Wasserressourcen. In einigen Teilen Deutschlands wird jedoch durch Überdüngung und hohe Nitratbelastungen der Boden, das Wasser und die biologische Vielfalt gefährdet. Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft ist zwar notwendig für die Bodenfruchtbarkeit und die Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen, aber es kommt auf ein adäquates Maß an.
In den vergangenen Jahren hat die EU-Kommission immer wieder auf die Bundesregierung gedrängt, die Düngeregeln entsprechend anzupassen, um hohe Nitratgehalte in Grund- und Oberflächengewässern zu vermeiden, die gegen die Ziele der EU-Nitratrichtlinie verstoßen. Trotz Änderungen der Düngeverordnung im Jahr 2017 und 2020 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie unzureichend war. Erst anschließende Maßnahmen, wie die Einrichtung eines Monitorings und entsprechende Gebietsausweisungen durch die Länder nach der neugefassten Verwaltungsvorschrift, führten zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens.
Um weiteren Nitratbelastungen entgegenzuwirken und den Wasserhaushalt zu schützen, stärken wir das Verursacherprinzip im Düngerecht: Die landwirtschaftlichen Betriebe, die das Wasser schützen, sollen entlastet werden, während diejenigen, die das Wasser gefährden, stärker in die Pflicht genommen werden.
Zu diesem Zweck werden Änderungen im Düngegesetz vorgenommen, die die Grundlage bilden, um das Verursacherprinzip zu stärken und die Nährstoffüberschüsse zu reduzieren. Im Fokus steht hierbei die Optimierung der bisherigen Stoffstrom- und künftigen Nährstoffbilanzverordnung sowie die Erarbeitung einer Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung.
Darüber hinaus wird das Düngegesetz angepasst, um flexible Lösungen für landwirtschaftliche Betriebe zu ermöglichen und die Grundlage für robuste, rechtssichere und vollzugstaugliche Daten zur Überwachung der Düngeverordnung zu schaffen. Auch die Einrichtung eines Monitorings, das die Wirksamkeit der Düngeverordnung überprüft, ist vorgesehen.
Abschließend ist zu betonen, dass es uns wichtig ist, die Konsistenz der aus dem Düngegesetz hervorgehenden Verordnungen sicherzustellen und hiermit einen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu fördern. Es ist an der Zeit, dass wir uns stärker bewusst werden, wie wichtig es ist, unsere natürlichen Ressourcen zu schützen und nutzbar zu halten, insbesondere unser Wasser.